Hallenordnung & Sicherheitsregeln

Kletterhalle Arnoldstein – Naturfreunde Dobratsch

Diese Hallenordnung gilt für alle Nutzer*innen der Kletterhalle Arnoldstein. Sie dient der Sicherheit aller Anwesenden und ist verbindlich einzuhalten.

 

Wichtig – bitte aufmerksam lesen

Klettern ist eine Sportart mit erhöhtem Risiko. Deine eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer hängt maßgeblich von verantwortungsvollem Verhalten und der Einhaltung aller Regeln ab.

Mit dem Betreten und der Nutzung der Kletterhalle erkennst du diese Hallenordnung als verbindlich an.

 

1. Allgemeine Sicherheitsregeln
  • Klettern und Sichern erfolgen eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.
  • Alle bekannten und allgemein anerkannten Kletter- und Sicherungsregeln sind einzuhalten.
  • Den Anweisungen der Übungsleiter*innen und des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Sichern & Klettern
  • Einbinden ist ausschließlich mit dem Achterknoten erlaubt – auch beim Toprope-Klettern.
  • Vor jedem Start ist eine Partner*innen-Check verpflichtend durchzuführen.
  • Alle vorgesehenen Zwischensicherungen müssen eingehängt werden.
  • Die sichernde Person hat sich unmittelbar an der Wand aufzuhalten; unnötiger Seildurchhang ist zu vermeiden.
  • Es darf niemals gleichzeitig mit anderen Personen in derselben Route geklettert werden.
  • Der Aufenthalt in Sturzräumen sowie das Unterqueren von Kletternden ist verboten.
  • Es ist untersagt:
    • sich an Sicherungslaschen, Rissen oder Spalten festzuhalten
    • zwei Seile in einen Karabiner einzuhängen
3. Eigenverantwortung & Haftung
  • Du handelst als kletternde oder sichernde Person stets eigenverantwortlich.
  • Die Kletterkarte stellt ausschließlich einen Erhaltungsbeitrag für die Kletteranlage dar und beinhaltet keine zusätzlichen Leistungen.
  • Der Verein haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Zustand der Kletteranlage zurückzuführen sind.
  • Für selbst verursachte Schäden, Fehlbedienung oder die Nichteinhaltung von Regeln wird keine Haftung übernommen.
  • Du haftest für verursachte Sach- und Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4. Minderjährige
  • Für Minderjährige trägt ausschließlich die begleitende bzw. verantwortliche Aufsichtsperson die Verantwortung.
  • Eine Haftung des Vereins besteht nur dann, wenn die Betreuung von Minderjährigen ausdrücklich übernommen wurde.
5. Aufsicht & Verhalten
  • Die Kletterhallenaufsicht stellt keine dauerhafte Überwachungs- oder Betreuungsperson dar.
  • Änderungen an der Kletterwand, an Griffen, Tritten oder Sicherungseinrichtungen sind strengstens untersagt.
  • Auffälligkeiten, Schäden oder Mängel an der Anlage oder am Klettermaterial sind unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden.
6. Persönliche Gegenstände

Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Beaufsichtigung liegt in deiner Verantwortung.

 

7. Räumlichkeiten
  • Die Nutzung ist ausschließlich auf den Turnsaal, Vorraum, Garderoben und Toiletten beschränkt.
  • Alle weiteren Bereiche des Schulgebäudes sind nicht zugänglich.
  • Die Einrichtungen stehen im Eigentum der Schule bzw. der Marktgemeinde Arnoldstein und sind sorgsam zu behandeln.
8. Gruppentraining und Kletterkurse

Klettern ist eine Sportart mit Risiken. Die Kletter*innen sind sich des Risikos bewusst. Erziehungsberechtigten sind über die Risiken des Kletterns informiert und übernehmen Verantwortung für ihr Kind/Jugendliche*n. Der Verein haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

9. Schäden & Sauberkeit
  • Kosten für Schäden oder Verunreinigungen trägt die verursachende Person bzw. die verantwortliche Aufsicht.
  • Schadensfälle sind unverzüglich und schriftlich zu melden.
10. Geltung

Diese Hallenordnung gilt für alle Personen, die die Kletterhalle Arnoldstein nutzen. Der Betreiber behält sich vor, Inhalte bei Bedarf anzupassen oder zu aktualisieren.

 

Stand: Februar 2026